20.11.20
Kontaktsport eingeschränkt möglich – Versicherungsschutz durch ARAG

Wie der LSB Sachsen-Anhalt auf seiner Website mitteilt, haben die Gespräche mit der Landesregierung einige Klarstellungen und Konkretisierungen erbracht, welche auch durch entsprechenden Schriftverkehr manifestiert sind.

Unter den genannten Maßgaben ist es möglich, auch Kontaktsportarten im 1 zu 1 Training (zu zweit oder mit eigenem Hausstand) mit einem festen Partner auszuüben. Wichtig ist dabei Abstand zwischen den Teams, Anwesenheitslisten und strikte Hygiene (frisch gewaschene Anzüge usw.) Dies kann auch in Sportstätten erfolgen, wenn der Betreiber eine Freigabe dafür erteilt und ein entsprechendes Hygienekonzept vorhält. Dessen Maßgaben sind natürlich einzuhalten bzw. zu erfüllen. Beschränkungen ergeben sich gemäß EindämmVO in folgender Hinsicht:

  1. die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt, soweit die Ausübung der Sportart dem nicht entgegensteht;
  2. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Reinigung und Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten;
  3. die Ausübung von nichtkontaktfreien Sportarten ist auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt und
  4. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Nachzulesen ist die komplette Meldung mit dem Schriftsatz aus dem Ministerium hier: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1660

Wenn sich alle verantwortungsbewusst verhalten, stehen Sport und Senkung der Infektionszahlen nicht im Widerspruch.

Ebenso teilt der Landessportbund mit, dass auch die ARAG Versicherung als fester und zuverlässiger Partner an der Seite der Sportvereine in dieser schwierigen Zeit steht. Die ARAG versichert, dass auch Online-Aktivitäten oder Hilfeleistungen für Bedürftige im Rahmen des Sportversicherungsvertrages mitversichert sind und bleiben. Nachzulesen ist die komplette Meldung hier: https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/2015/o.red.r/news.php?id=1662

Text: Silvio Klawonn
Bild: Silvio Klawonn

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