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Informationen zur Lizenzverlängerung

Trainer C Ju-Jutsu/Jiu-Jitsu

Lizenzverlängerung : 4 Jahre

Vorgeschriebene Anzahl der LE (Lehreinheiten) zur Verlängerung: 15 LE

Maßnahmen:

  1. JJ-Akademie 

Eine Teilnahme an der JJ-Akademie wird mit 15 LE zur Lizenzverlängerung angerechnet. Eine komplette Teilnahme an der Akademie oder die Splittung der Teilnahme auf mehrere Akademien innerhalb der 4 Jahre ist möglich.

  1. Landes-und Bundeslehrgänge

Eine Anrechnung von Landes-und Bundeslehrgängen zur Lizenzverlängerung ist nicht möglich, sofern  in der Ausschreibung zu den Lehrgängen diese nicht ausdrücklich als Verlängerungsfähig ausgeschrieben werden.

  1. Kadertraining

Eine Anrechnung von Kadertrainings ist nicht möglich.

  1. Bundesseminare Blankenburg/ Polizei

Diese Seminare sind zur Verlängerung geeignet, sofern diese in der Ausschreibung als Verlängerungsmaßnahme dargestellt werden.

  1. Ausbildungsmodule zur Trainerausbildung

Die Teilnahme an einem oder mehreren Ausbildungsmodulen werden je nach Anzahl der ausgewiesenen Anzahl der LE für eine Verlängerung angerechnet. Auch hier kann die Teilnahme über 4 Jahre gesplittet werden.

  1. Kata-Ausbildung -und Lehrgang

Der Kata-Lehrgang wird für Trainer C Jiu-Jitsu als Ausbildungsmodul anerkannt. Für die Lizenzverlängerung gilt bei einem Landeslehrgang von 4 Stunden eine Anrechnung von 2 Stunden, bei einem 8 Stundenlehrgang werden entsprechend 4 Stunden angerechnet.

Das Bundeskataseminar wird mit 8 Stunden im Rahmen einer Lizenzverlängerung angerechnet.

Nachweise:

Die Nachweisführung erfolgt  über die Eintragung der Verlängerungsmaßnahmen in den DJJV Pass.

Diese sind bei Eintragungsnotwendigkeit (frühestens 3 Monate vor Ablauf der Lizenzdauer) in der Geschäftsstelle als Kopie einzureichen.  Eine frühere Verlängerung der Lizenz vor Ablauf ist generell  nicht möglich.

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