Kindesschutz
Kindesschutz wird heute verstanden als elementare gesellschaftliche und politische Aufgabe mit dem Ziel, das Wohl des Kindes zu garantieren (Vgl. Wolff 2007; Mierendorff 2010), eine Aufgabe, die in verschiedenen Kontexten des Aufwachsens von Kindern mit unterschiedlichen Akzentsetzungen umgesetzt wird.
Für den organisierten Sport stellt diese Aufgabe eine neue Herausforderung dar. Der Diskurs um den Kindesschutz, der sich aufgrund der sexuellen Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen im Sport (Vgl. Engelfried 1997; Klein/Palzkill 1998) erst innerhalb der letzten Jahre zu einem zentralen Diskurs im Sport entwickelt hat (Vgl. Müller 2007; Rudolfs 2007; DSJ 2011), fordert eine Fokussierung der Aufmerksamkeit von den Funktionsträgern im Sport, die es in dieser Form im organisierten Sport in Deutschland noch nicht gab.
Zwar waren Anzeichen der Genese dieses Diskurses bereits in den 90er Jahren (Vgl. Engelfried 1997; Klein/Palzkill 1998) sichtbar, diese richteten sich jedoch insbesondere auf Gewalt und sexualisierte Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen im Sport (Vgl. BMFSFJ 2004). Der Diskurs um den Schutz von Jungen und Männern im Sport führte und führt heute noch ein eher randständiges Dasein (Vgl. Bange 1997; Eberhardt 2006; Müller 2007). Eine Differenzierung des Diskurses zwischen Breiten- und Leistungssport wurde hierbei nur sehr selten vorgenommen, obwohl derartige Kontextbedingungen (Dauer, Intensität und Form der Beziehungen, Machtkonstellationen usw.) eine hohe Relevanz für den Diskurs haben (Vgl. Engelfried 1997).
Die Aufgabe, den Kindesschutz in den organisierten Sport zu implementieren, ist hoch relevant für gesellschaftliche Normierungsprozesse, denn „Sport zählt zu den häufigsten und wichtigsten Aktivitäten im Leben von Kindern und Jugendlichen“ (Neuber 2010, S. 20). Sportvereine erreichen mehr Kinder und Jugendliche als jede andere Jugendorganisation (Vgl. Neuber 2010, S. 20). Damit stellt Sport eine ‚jugendspezifische Altersnorm‘ dar (Vgl. Zinnecker 1991, zit. n. Neuber 2010, S. 20). Die „prinzipielle Offenheit“ (Neuber 2010, S. 20), Freiwilligkeit und Niederschwelligkeit des Sports stellt für Eltern, Kinder und Jugendliche eine niedrige Zugangsbarriere dar, die mit einer Bindungsrate von bis zu 60% die Sporttreibenden über Jahre hinweg in die meist kollektiven Erfahrungsräume einbindet und damit Identifikationsprozesse in höchstem Maße unterstützt (Vgl. Neuber 2010, S. 20).
Diese institutionellen Kontextbedingungen sind Pädosexuellen – Personen, die sich zu Kindern erotisch hingezogen fühlen – weitgehend bekannt (Vgl. Bundschuh 2007, S. 13; Bundschuh 2001, S. 17; Huxoll 2007, S. 40; Müller 2007, S. 16). Sie binden die Lebensräume von Kindern und Jugendlichen gezielt in ihr strategisches Vorgehen ein (Vgl. Bundschuh 2007, S. 13). So stellen öffentliche Räume (z.B. Fußballplätze, Schwimmbäder) und institutionalisierte Räume, wie Sportvereine eine Möglichkeit dar, um unauffällig mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten (Vgl. Sell 2007, S. 35). Neben den niederschwelligen Möglichkeiten der gezielten Kontaktaufnahme mit Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen, die für den Grooming-Prozess (Bullens 1995, S. 58) eine wichtige Vorstufe darstellen, sind im Sport „Abhängigkeits- und Machtpotentiale“ (Vgl. Engelfried 1997, S. 13) zu finden, die im Verlauf der Beziehungsgenese zwischen den Funktionsträgern und den Kindern und Jugendlichen zu interdependenten Loyalitätskonflikten führen können und somit das Entdecken möglicher Kindeswohlgefährdungen einschränken (Vgl. Wolff 2007, S. 4; Zinsmeister 2007, S. 17; Conen 2007, S. 21). Die Funktionsträger stehen daher moralisch in der Pflicht, sich gegenüber diesem Diskurs zu öffnen, insbesondere da ihnen die Verantwortung und Initiation von formalen und informellen Lernprozessen im organisierten Sport zugeschrieben wird.
Das Thema Kindesschutz ist in der Sportpraxis mit hohen Unsicherheiten behaftet, und das nicht nur, weil die Missbrauchsfälle im Sport in die Öffentlichkeit getragen wurden (Vgl. Engelfried 1997) und in ehrenamtlichen Strukturen stattfanden (Vgl. Wolff 2007, S. 4), sondern auch, weil sie ein Spannungsfeld zwischen juristischen Unklarheiten und sensibler Personalpolitik aufmachen (Vgl. Rulofs 2007, S. 28): Zwar haben die Funktionsträger auf der Grundlage ihres Amts einen rechtlich verankerten Schutzauftrag (§ 31, 249, 278, 426, 823 ff BGB, § 171 ff StGB i.v.m. JuSchG), dieser gilt jedoch nur, solange sich die ihnen anvertrauten Minderjährigen in ihrer Obhut befinden. Aus den multiplen Interpretationsmöglichkeiten dieser Rechtsgrundlagen resultieren Unsicherheiten, die sich in der Personalpolitik der Funktionsträger widerspiegeln: So gibt es im organisierten Vereinssport weder Vorstellungsgespräche, eine Probezeit noch eine Verpflichtung zur Vorlage eines, für die Vereine kostenlosen, erweiterten Führungszeugnisses. Die Einstellung von haupt- oder ehrenamtlichen Übungsleitern, Trainern oder Vereinsvorständen erfolgt in der Regel nur über persönliche Kontakte. Diese Unsicherheiten innerhalb von Institutionen schränken Diskurse ein, die für die Entwicklung von präventiven Strategien und das Entwickeln einer Haltung gegenüber dieser Problematik notwendig sind.
Der Deutsche Ju-Jutsu Verband e.V. hat sich, als einer der ersten Verbände, öffentlich mit dem Diskurs um den Kindesschutz im Sport auseinandergesetzt. Seit dem sind einige Publikationen und das Gewaltpräventionskonzept „Nicht Mit Mir!“ entstanden. Derzeit arbeitet der Ju-Jutsu Verband Sachsen-Anhalt e.V. an der Entwicklung eines praxisorientierten Kindesschutzkonzepts für seine Mitgliedsvereine. Bis zur Fertigstellung wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. In der Zwischenzeit finden Sie im Folgenden ausgewählte Kindesschutzkonzepte der etablierten Wohlfahrtsverbände und weitere Informationen zum Diskurs um den Kindesschutz im Sport zum Download.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Anmerkungen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: bg.jugend@jjvsa.de
Dipl.-Päd. Benjamin Glathe
Ju-Jutsu Verband Sachsen-Anhalt e.V.
Halle, den 27.08.2012
Literatur:
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Bange, Dirk; Deegener, Günther (1996): Sexueller Mißbrauch an Kindern. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. Weinheim: Beltz Psychologie-Verl.-Union.
Bieneck, Steffen; Stadler, Lena; Pfeiffer, Christian (2011): Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch 2011. Stand: 17.10.2011. Hannover: KfN.
BMFSFJ (Hg.) (2004): Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Unter Mitarbeit von Ursula Müller und Monika Schöttle. Online verfügbar unter http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/langfassung-studie-frauen-teil-eins,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf, zuletzt aktualisiert am 26.06.12, 21:17 Uhr.
Brackenridge, Celia; Summers, Diana (1997): Die Aufedeckung sexuellen Mißbrauchs im Sport. In: Engelfried, Constance (Hg.): Auszeit. Sexualität, Gewalt und Abhängigkeiten im Sport. Frankfurt/Main: Campus-Verl., S. 46–68.
Bullens, Ruud (1995): Der Grooming Prozeß – oder das Planen des Mißbrauchs. In: Marquardt-Mau, Brunhilde (Hg.): Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmißhandlung. Grundlagen, Rahmenbedingungen, Bausteine und Modelle. Weinheim: Juventa-Verl. (Materialien), S. 55–67.
Bundschuh, Claudia (2001): Pädosexualität. Entstehungsbedingungen und Erscheinungsformen. Univ., Diss. u.d. T.: Bundschuh, Claudia: Entstehungsbedingungen der Pädosexualität–Bielefeld, 1998. Opladen: Leske + Budrich.
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Conen, Marie-Luise (2007): Arbeitshilfen für die Personalauswahl zur Vermeidung der Einstellung pädosexueller MitarbeiterInnen. In: IzKK (Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung) (Hg.): Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen (IzKK-Nachrichten, 1), S. 21–23.
Deutsche Sportjugend (dsj) (2011): Gegen sexualisierte Gewalt im Sport. Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Frankfurt am Main: Druckerei Michael.
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Schröttle, Monika (2004): „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ Ergebnisse der ersten Repräsentativuntersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Online verfügbar unter http://www.europarl.europa.eu/hearings/20050621/femm/schroettle2_de.pdf, zuletzt aktualisiert am 26.06.12, 21:25 Uhr.
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Zinsmeister, Julia (2007): Rechtliche Handlungsmöglichkeiten und -pflichten der Einrichtungsleitungen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Institutionen. In: IzKK (Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung) (Hg.): Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen (IzKK-Nachrichten, 1), S. 17–20
