Allgemeine Infos
Umfrage der Zeitschrift „Bravo” zur Gewalt an Schulen
Jeder 3. Schüler hat Angst vor Gewalt an der Schule, jeder 5. Schüler wurde schon mal angegriffen, jeder 3. hatte Angst, jemandem zu helfen, der angegriffen wird, und jeder 4. Mitschüler schaut bei Gewalt weg. Das ergab eine repräsentative Umfrage bei 1.000 Schülern in Deutschland im Alter von 12 bis 17 Jahren, die das Meinungsforschungsinstitut EMNID im Auftrag der Zeitschrift BRAVO durchführte.
Die wichtigsten Ergebnisse im Detail:
Auf die Frage “Hast Du schon mal Gewalt an der Schule oder im Umfeld der Schule erlebt?” sagen:
– 33 % “Ich habe Angst, selbst angegriffen zu werden.”
– 20 % “Ich wurde selbst angegriffen.”
– 26 % “Meine Mitschüler sehen bei Gewalt weg.”
Von den Opfern schulischer Gewalt geben an:
– 79 % wurden in der Schule geschlagen, gestoßen oder sonst wie körperlich
verletzt.
– 22 % wurden in der Schule so schwer verletzt, dass sie zum Arzt mussten.
– 32 % wurden in der Schule bestohlen.
– 8 % wurden in der Schule mit einer Waffe bedroht.
– 65 % wurden auf dem Schulhof angegriffen.
– 54 % wurden im Schulgebäude angegriffen.
– 13 % klagen: “Unsere Lehrer sehen bei Gewalt weg”.
Der Bundesverband der Unfallkassen ermittelte für BRAVO: “Jeden Schultag werden in Deutschland 480 Schüler so schwer verletzt, dass sie zum Arzt müssen.”
Mehr Informationen zur Umfrage “Gewalt an Schulen” gibt es in der BRAVO-Ausgabe 12/2006 am Mittwoch, 15. März 2006.
Quelle: BRAVO/EMNID
Allgemeine Informationen:
Gewalt:
Gewalt ist eine destruktive physische oder psychische (direkte oder indirekte)
Handlung gegenüber Personen oder Sachen und geschieht gegen den Willen der betroffenen Person. Als Gewalt bezeichnet man somit die zielgerichtete und bewusste Schädigung einer Person oder Beschädigung von Sachen, die im Wesentlichen folgende Formen (Gewaltarten) hat:
• physische Gewalt; die Schädigung und Verletzung eines anderen durch körperliche Kraft und Stärke (körperliche Gewalt),
• psychische Gewalt; die Schädigung und Verletzung eines anderen durch Vorenthalten von Zuwendungen und Vertrauen, durch seelisches Quälen und emotionales Erpressen,
• verbale Gewalt; die Schädigung und Verletzung eines anderen durch beleidigende, erniedrigende und entwürdigende Worte und
• der Vandalismus, also Beschädigung und Zerstörung von Gegenständen.
Prävention und Gewaltprävention:
Prävention wird abgeleitet vom lateinischen prävenire. Der Begriff fand Eingang in den deutschen Sprachgebrauch im Bereich der Medizin im Sinne von Verhinderung von Krankheiten bzw. von Vorbeugung. Wir verstehen subsumieren Prävention den Begriff Gewaltprävention.
Gewaltprävention bezeichnet alle institutionellen und personellen Maßnahmen, die der Entstehung von Gewalt vorbeugen bzw. diese reduzieren.
Wir verstehen Gewaltprävention auch als:
o Informieren und Aufklären
o Deeskalationstraining
o Verhaltensbeispiele geben und üben (Vermittlung von sozialer Kompetenz – Helfen und sich Helfen lassen)
o Gefahrensituationen erkennen und vermeiden
o Sicherheitsvorkehrungen treffen und dadurch Gewalt verhindern.
Selbstbehauptung:
Selbstbehauptung ist die erfolgreiche Durchsetzung der eigenen Bedürfnisse, Wünsche und Rechte und die Demonstration von eigener Stärke. Grenzen deutlich aufzeigen und auf deren Akzeptanz und Einhaltung beharren sind wesentliche Elemente der Selbstbehauptung.
Deeskalation:
Möglichkeiten um in eskalierten Streitsituationen gezielt und mit situationsadäquatem Handlungsrepertoire körperliche sowie verbale Auseinandersetzungen zu beenden.
Selbstverteidigung:
Selbstverteidigung ist eine verhältnismäßige Reaktion mit körperlichen Mitteln auf einen ungerechtfertigten Angriff. Selbstverteidigung bedeutet in Notwehr zu handeln und alle notwendigen Mittel zu nutzen, um eine Situation schnell zu beenden, aus der für den Verteidiger schwerwiegende körperliche oder seelische Verletzungen entstehen können.
Notwehr
Den Begriff „Notwehr” kennt jedermann. Aber gerade diesem Umstand ist es zu verdanken, dass Notwehr oftmals falsch angenommen wird, ohne dass die juristischen Voraussetzungen vorliegen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man sich selbst strafbar macht.
Die Grundlagen des Notwehrrechts lassen sich auf zwei Gedanken zurückführen, die anschaulich die Grundlagen der gesetzlichen Regelung darstellen und erklären. Dies sind die:
individualrechtliche Grundlage:
• Niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen!
und die sozialrechtliche Grundlage:
• Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen!
Die rechtlichen Grundlagen und andere soziale Verhaltensweisen werden in unseren Kursen vermittelt.
